Rechtsanwalt Solingen
Rechtsanwälte
Rellecke, Weiner & Kollegen
Neuenhofer Straße 47, 42657 Solingen
 
Telefon: (02 12) 81 30 04
Email: info@anwaelte-solingen.de
Rechtsanwälte Solingen


Baurecht

Das Rechtsgebiet "Baurecht" betreuen in unserer Kanzlei:
 
Ihr Rechtsanwalt
Jürgen Rellecke

Baurecht Solingen Jürgen Rellecke

Studium in:
Heidelberg und Mannheim

Tätigkeitsschwerpunkte:
Baurecht, Familienrecht, Erbrecht

Interessenschwerpunkte:
Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht

Fremdsprache:
Englisch

Im Sektor des Baurechts betreuen und beraten wir alle am Bau Beteiligten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Unsere Tätigkeit richtet sich sowohl an Bauherrn, als auch an Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure.

Dies gilt für den Fall, in dem die am Bau beteiligten untereinander Verträge über die Erbringung von Bau- oder Architektenleistungen geschlossen haben. Ebenso beraten und vertreten wir die Vertragspartner von Bauträgerverträgen oder Bauherren, die den Bau von einem Generalunternehmer schlüsselfertig errichten lassen.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Rüge von Baumängeln aller Art sowie deren Feststellung und Dokumentation, insbesondere im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens durch vom Gericht bestellte Sachverständige.

Darüber hinaus helfen wir Mandanten bei der Realisierung sämtlicher Mängelrechte, insbesondere

Nachbesserung mangelhaft erbrachter Bauleistungen

Selbstvornahme der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Arbeiten durch
  Dritte auf Kosten des Bauunternehmers

Minderung der für die Bauleistung zu entrichtenden Vergütung

Rücktritt vom Bauvertrag sowie
Schadensersatzansprüchen aller Art, insbesondere wegen Schäden am
  Bauwerk, Bauzeitüberschreitung oder mangelhafter Ausführung der Bauleistung
   

Ein weiterer Schwerpunkt unserer baurechtlichen Tätigkeit bilden Zahlungsansprüche aus Bauverträgen aller Art. Gerne überprüfen wir Abrechnungen der Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure auf deren Höhe und darauf ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchsetzbar sind.

Aus unserer Erfahrung hat es sich darüber hinaus bewährt, bei Streitigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten bereits frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen, da vielfach frühzeitig Weichen für den späteren Verlauf von Auseinandersetzungen gestellt werden, die sich dann nur bedingt korrigieren lassen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, bei der gerade für Bauunternehmer die Konsequenzen der Vereinbarung der VOB/B bedacht werden müssen.

Ergänzend bieten wir Ihnen unsere Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Baurechts, insbesondere im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, sowie zu Fragen der Insolvenz am Bau Beteiligter Firmen und, für Bauunternehmer zunehmend von Bedeutung, im Vergaberecht an.

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