Bussgeldrecht

Die Bußgeldsachen richten sich im Wesentlichen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). 

Am häufigsten geht es im Straßenverkehr hierbei um

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Unterschreitung von Abständen
  • Rotlichtverstöße
  • Handyverstöße beim Fahren

Nicht selten droht bei allen vorgeworfenen Verstößen im Straßenverkehr neben einem Bußgeld und Punkte auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

 

Bevor dies von den Behörden angeordnet werden,erhält man als Betroffener oder als Beschuldigter die Gelegenheit zur Anhörung entweder schriftlich oder mündlich im Rahmen einer Vorladung, sofern nicht direkt vor Ort von der Polizei eine solche Anhörung erfolgt ist.

 

Bereits hier ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für die erfolgreiche Verteidigung dringend geboten.

 

Dies gilt auch, wenn man "nur" als Zeuge angeschrieben wird und mitteilen soll, wer das Fahrzeug gefahren ist.

 

Andernfalls besteht die Gefahr,dass durch die eigene Stellungnahme,auch wenn sie gut gemeint ist,der erste Schritt zu einer Verurteilung mit teilweise erheblichen Folgen bedeutet.

 

Dies betrifft vor allem die nicht selten erfolgreiche Verteidigung, dass der Fahrer des Fahrzeuges nicht identifiziert werden kann, weil entweder das Lichtbild hierfür nicht reicht oder Zeugen bloß das Kennzeichen des Fahrzeuges angeben können.

 

Die eigene Aussage gegenüber den Behörden, "ja, ich bin gefahren", zerstört bereits diese Verteidigungsmöglichkeit Und das ist aus zweiGründen sehr ärgerlich: Ersten muss sich keiner selbst belasten. Zweitens ist nicht sicher, ob die Erklärung "ich bin gefahren, habe aber nicht bemerkt ..." tatsächlich später vom Gericht geglaubt wird.

 

Der beauftragte Rechtsanwalt nimmt hingegen zunächst immer Akteneinsicht,die nur ihm und nicht dem Beschuldigten oder Betroffenen zusteht. Erst auf Grundlage der Akte und in Kenntnis, was die Behörde bisher überhaupt weiß, wird mit dem Mandanten in Ruhe geklärt ob, und wenn ja, was gegenüber den Behörden vom Rechtsanwalt schriftlich mitgeteilt wird. So kann auch der Gefahr begegnet werden, spontan sich ungewollt zu belasten.

 

Ferner überprüft der Rechtsanwalt anhand der Akte, ob z.B. die Messung der Geschwindigkeit oder der vermeintlichen Abstandsunterschreitung fehlerfrei von der Behörde festgestellt wurde.

 

 

Bußgeldrecht wird in unserer Kanzlei betreut von:

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