Strafrecht in Solingen

Das Strafrecht teilt sich u.a. in folgende Untergebiete auf:

 

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
    (Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzungen, Sexualstraftaten)
  • Jugendstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
    (Unfallflucht, Körperverletzung im Straßenverkehr)
  • Wirtschaftsstrafrecht
    (Diebstahl, Betrug, Untreue, Insolvenzverfahren)

 

Jedes Strafrechts-Gebiet hat seine Besonderheiten. Der Verfahrensablauf ist jedoch im Strafrecht einheitlich.

Ein Strafrechtsfall beginnt mit dem außergerichtlichen Vorverfahren. In dem strafrechtlichen Vorverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft unter Mithilfe der Polizei, sobald ein strafrechtlicher Verdacht besteht, z.B. durch eine Strafanzeige.

Bereits in dem strafrechtlichen Vorverfahren ist es sehr wichtig, einen Strafverteidiger zu beauftragen. So kann am besten erreicht werden, ein Strafverfahren ohne eine Gerichtsverhandlung zu beenden, weil z.B. der strafrechtliche Vorwurf entkräftet wurde.

Im Regelfall soll man als Beschuldigter nicht zur Polizei gehen, um eine Aussage zu machen; hierzu ist man auch nicht verpflichtet!

Ratsamer ist vielmehr über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen und erst anhand der Strafrechtsakte, die der Rechtsanwalt in die Kanzlei geschickt bekommt, den genauen strafrechtlichen Vorwurf gemeinsam zu erörtern.

Soweit der Vorwurf einer Straftat im außergerichtlichen Vorfeld nicht komplett beseitigt werden kann, hat die Staatsanwaltschaft folgende Möglichkeiten:

  • Einstellung nach § 153 a StPO mit einer Geldbuße
    (Bedarf der Zustimmung)
  • Antrag eines Strafbefehls beim Gericht
    (2 Wochen Einspruchsfrist nach Erlass)
  • Erhebung einer Anklage bei einem Strafgericht


Bei welchem Strafgericht der Fall behandelt wird, hängt von der Schwere der Tat ab.

Sonderfall Untersuchungshaft:
Die Staatsanwaltschaft kann einen Haftbefehl beantragen, wenn sie von einer Flucht- und / oder Verdunkelungsgefahr des Beschuldigten ausgeht.

In den Fällen ist es besonders wichtig, dass der Beschuldigte oder Angehörige / Bekannte einen Strafverteidiger direkt einschalten, damit ein Haftbefehl überhaupt nicht ergeht oder sofort geprüft werden kann, ob der Haftbefehl im nachhinein angegriffen werden kann.

 

 

Strafrecht wird in unserer Kanzlei betreut von:

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