Vertragsrecht

Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist vieles, aber nicht alles frei vereinbar.

 

Um eine effektive vertragliche Regelung zu treffen, kommt es bereits auf eine konkrete und auslegungsfeste Formulierung an.

 

Darüber hinaus hat sich insbesondere im Hinblick auf Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge, Kaufverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine Rechtsprechung entwickelt, deren Kenntnis erforderlich ist, um einen wirksamen Vertrag aufzusetzen.

 

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen.

 

Unter Umständen besteht auch in Bereichen Regelungsbedarf, die keinem der klassischen Oberbegriffe wie Werkvertrag oder Kaufvertrag zuzuordnen sind. Auch hier besteht selbstverständlich die Möglichkeit, vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

 

Gerade im Bereich des Mietrechts und Arbeitsrechts ist es in der Vergangenheit häufig zu einer Änderung der obergerichtliehen Rechtsprechung gekommen, so dass zahlreiche Bestimmungen in entsprechenden Verträgen nachträglich unwirksam geworden sind.

 

Wir überprüfen gerne Ihre Verträge und zeigen Ihnen auf, welche Rechtsfolgen sich aus nachträglich unwirksam gewordenen Klauseln ergeben.

 

  

Vertragssrecht wird in unserer Kanzlei betreut von:

Sie können mich auch Mobil erreichen unter Tel. 0172 9272758.