Versicherungsvertragsrecht

Unter Versicherungsrecht sind zwei Konstellationen vorstellbar.

 

Zum einen kommen Ansprüche gegenüber anderen Versicherungen in Betracht, wie z.B. ein Unfallschaden aufgrund eines Verkehrsunfalles oder eben Verletzungen oder einem Sachschaden, welche einem durch Dritte herbeigeführt werden.

 

Zum anderen gibt es aber auch Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung. Das kann alle Versicherungen betreffen rund um eine Immobilie oder einer Wohnung, wie Brandschutz, Hausrat oder nach einem Wasserschaden. Wichtig ist bereits bei Eintritt eines Schadens einen Rechtsanwalt zu beauftragen mit der Klärung der Frage, dass die Versicherung überhaupt für den Schaden aufzukommen hat. Dabei sind gerade auch die ersten Schritte für eine Beweissicherung des Schadens von Bedeutung für eine zügige und vollständige Regulierung des Schadens. Soweit ein Anwalt nicht von vornherein eingeschaltet wurde, sollte dies spätestens dann erfolgen, wenn ein Streit mit der eigenen Versicherung über die Frage entsteht, wie hoch der zu regulierende Schaden ist.

 

Unsere Anwälte sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durch zu setzen.

 

  

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