Verkehrsrecht

Schadenmanagement

 

Viele Versicherungen haben ein System entwickelt, dass dem Geschädigten mit der Bezeichnung Schadenmanagement entgegengebracht wird. Es wird scheinbar um Vertrauen geworben, obwohl man in keiner Weise diesem Vertrauen gerecht wird.

Als Geschädigter durch einen Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz des ganzen Schadens ohne Einschränkungen. Diesem Anspruch werden Versicherungen bei ihrer Regulierung vielfach nicht gerecht.

In jedem Fall empfiehlt es sich deshalb mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht sofort/möglichst noch am Unfalltage Kontakt aufzunehmen. Durch die Spezialisierung auf diesem Gebiet und umfassende regelmäßige Fortbildungen gewährleisten wir Ihnen ausgezeichnete Detailkenntnisse bei ständiger Aktualisierung des Wissens.

Wir ermitteln sogleich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, auch bei Beteiligung ausländischer Verkehrsteilnehmer. Wir gewährleisten die Durchsetzung Ihrer

  • Reparaturkosten
  • Mehrwertsteuer
  • Wertminderung
  • An- und Abmeldekosten
  • Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten, Standkosten, Entsorgungskosten
  • Kosten des Sachverständigen


Besteht eine Vollkaskoversicherung sind in jedem Fall die Grundsätze des sogenannten Quotenvorrechts zu berücksichtigen und bei der Regulierung mit einzuarbeiten.

Bei Personenschäden sind

  • Arztkosten
  • Heilbehandlungskosten
  • Erwerbsausfallschaden
  • Verdienstausfallschaden
  • Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente
  • Haushaltsführungsschaden
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbekosten


durchzusetzen.

Was Sie unbedingt wissen und bedenken sollten:

Niemanden außer Ihnen und Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Solingen ist wirklich an der bestmöglichen Unfallregulierung in Ihrem Interesse gelegen. Nehmen Sie keine Angebote von sogenannten Unfallhelfern oder Angebote von Versicherungen per Telefon an. Lassen Sie sich erst von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Weiner in Solingen, beraten.

Nur Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie objektiv, sorgt dafür, dass alle Ihnen zustehende Ansprüche geltend gemacht werden und Sie vor ungerechtfertigten Bußgeldforderungen oder einer ungerechten Bestrafung verschont bleiben.

Die Kosten des beauftragten Fachanwalts für Verkehrsrecht machen sich daher häufig schnell bezahlt. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Unfallgegner, der den Unfall alleine schuldhaft verursacht hat, dazu verpflichtet ist, auch Ihre Anwaltskosten zu übernehmen.

Wir bieten Ihnen deshalb eine kompetente Beratung, Vertretung und Verteidigung, insbesondere auf den Gebieten Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht, Unfallschadenabwicklung u.a. und eine langjährige Berufserfahrung auf diesen Rechtsgebieten an. Wir setzen moderne und schnelle Kommunikationsmittel ein, um Sie bestmöglich vertreten und verteidigen zu können. Termine für ein persönliches Gespräch in Solingen können Sie jederzeit unter der Nummer 0212 813004 abgestimmt werden. Wir stehen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. In geeigneten Fällen kann auch eine Mandatierung per E-Mail oder Telefax unter der bekannten Nummer folgen.

 

  

Verkehrsrecht wird in unserer Kanzlei betreut von: