Urheberrecht
Sie wurden abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder werden selbst in Ihren Urheberrechten verletzt?
Wir beraten Sie gerne und vertreten Sie außergerichtlich als auch vor Gericht.
Durch das Urheberrecht werden vor allem Werke wie Tonaufnahmen, Musik, Lichtbilder, Kunstwerke oder Filme geschützt.
In den Fragen des Urheberrechtes empfiehlt es sich stets anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Fälle von Urheberrechtsverletzungen haben in den letzten Jahren aufgrund des technischen Fortschritts und der überragenden Bedeutung des Internets erheblich zugenommen.
Es kann leicht dazu kommen Urheberrechtsverletzungen zu begehen, auch ohne dies selbst zu wollen oder zu bemerken.
Die Gesetzeslage und vor allem auch die Rechtsprechung haben sich im Bereich des Urheberrechts stetig verändert.
Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung gegen einen Verbraucher sind:
- Das Einstellen von Musik in eine Tauschplattform (Upload).
- Die Verbreitung von Lichtbildern, Filmen und Kunstwerken, die eine andere Person gefertigt hat.
Es kann jedoch auch dazu kommen, dass Sie in Ihrem Urheberrecht verletzt werden und Ansprüche geltend machen müssen. Dies ist vor allem der Fall, wenn:
- Lichtbilder Ihre Person zeigen und gegen Ihren Willen veröffentlicht wurden (Recht am eigenen Bild).
- Ihre Lichtbilder, Filme, Tonaufnahmen oder Kunstwerke durch einen Dritten ohne Lizenz benutzt werden.
- Ihre Produktfotos von einem Konkurrenten genutzt werden.
In diesen Fällen ist es erforderlich zunächst außergerichtlich eine Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorzunehmen.
Im Anschluss daran kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Durchführung eines Klageverfahrens erforderlich werden.
Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren.
Urheberrecht wird in unserer Kanzlei betreut von:
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Rellecke, Weiner & Kollegen
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