Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich unsere Tätigkeit sowohl an Miteigentümer, als auch an Verwalter.

 

Das WEG-Recht ist geprägt von zahlreichen Formvorschriften, deren Kenntnis und Ein­ haltung zur wirksamen Durchsetzung von Ansprüchen zwingend erforderlich ist.

 

Bereits die Missachtung von Formvorschriften bei der Einladung zur Eigentümer­ versammlung kann zur Unwirksamkeit der gesamten Beschlussfassung führen.

 

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

 

Nicht selten kommt es vor, dass Wohnungseigentümer uns zu einem Beratungsgespräch aufsuchen, weil sie der Meinung sind, dass in einer Eigentümerversammlung ein unzulässiger Beschluss gefasst wurde.

 

Damit ein solcher Beschluss der Eigentümerversammlung nicht in Bestandskraft erwächst, ist zwingend erforderlich, dass die kurze Klagefrist von einem Monat ab Beschlussfassung eingehalten wird.

 

Es empfiehlt sich daher uns bereits unmittelbar nach der Eigentümerversammlung zu einem Beratungsgespräch aufzusuchen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt das Protokoll durch die Verwaltung noch nicht vorliegt.

 

Große Probleme bestehen häufig bei der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum oder bei der Frage, welche Mehrheiten erforderlich sind, um einen wirksamen Beschluss fassen zu können.

 

Insbesondere im Falle anstehender Sanierungsmaßnahmen stellt sich immer wieder die Frage, ob es sich um Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung oder bauliche Veränderungen handelt.

 

ln der Regel ist es nur durch Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung möglich, eine Abgrenzung zwischen den einzelnen Begrifflichkeiten des Wohnungseigentumsrechtes zu erreichen.

Unsere Beratung im Wohnungseigentumsrecht beinhaltet darüber hinaus folgende Schwer­punkte:

 

  • Vorbereitung und Überprüfung notarieller Teilungserklärungen
  • Juristische Begleitung beim Erwerb einer Eigentumswohnung
  • Vertretung auf Eigentümerversammlungen
  • Überprüfung von Beschlüssen
  • Formulierung und Ausgestaltung von Beschlussvorschlägen an die Eigentümer­ gemeinschaft

Wir vertreten Sie als Verwalter, Eigentümergemeinschaft oder einzelnen Miteigentümer im Klageverfahren, sowohl auf Klägerseite, als auch auf Beklagtenseite.

 

  

Wohnungseigentumsrecht wird in unserer Kanzlei betreut von: