Immobilienrecht

Das eigene Haus, die eigene Wohnung ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Die gesetzlichen Vorgaben, die den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung regeln, sind im Immobilienrecht zusammengefasst. Hierzu gehört auch die private und gewerbliche Vermietung/Verpachtung der Immobilie. 

Unsere Beratung im Immobilienrecht beinhaltet folgende Schwerpunkte:

 

  • Vorbereitung und Überprüfung notarieller Immobilienkaufverträge
  • juristische Begleitung beim Immobilienkauf/-verkauf
  • Gewährleistungsfragen, offenkundige/versteckte Mängel, Mängelrügen
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Vermietung und Verpachtung
  • Probleme mit den Nachbarn, Nachbarrecht
  • Handwerkerprobleme bei Neubau, Sanierung und Reparatur, Gewährleistung

Mit über 30-jähriger Beratungserfahrung im Immobilienrecht ist Rechtsanwalt Jürgen Rellecke in der Lage auch Ihnen präventiv bei der Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Ihrer Immobilie zur Seite zu stehen.

 

Sind bereits Probleme entstanden, werden diese mit Sachverstand, Sensibilität und sorgfältiger Bearbeitung gelöst.

 

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

 

  

Immobilienrecht wird in unserer Kanzlei betreut von: