Verkehrsstrafrecht

Eine Vielzahl von erheblichen Verstößen im Straßenverkehr werden nicht "nur" als Bußgeldsache von der Bußgeldstelle verfolgt, sondern von der Staatsanwaltschaft als Verkehrsstraftat wie z.B.: 

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahren unter Einfluss von Betäubungsmittel
  • Unerlaubtes Entfernen von Unfallort
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nicht selten droht bei allen vorgeworfenen Verstößen im Straßenverkehr neben einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

 

Wegen dieser erheblichen Folgen ist es dringend geboten, direkt nach dem Vorfall - und auf jeden Fall vor einer eigenen Darstellung - einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um so von Anfang alle Möglichkeiten der Verteidigung auszuschöpfen. Dies gilt auch, wenn man "nur" als Zeuge angeschrieben wird und mitteilen soll,wer das Fahrzeug gefahren ist.

 

Andernfalls besteht die Gefahr, dass durch die eigene Stellungnahme, auch wenn sie gut gemeint ist,der erste Schritt zu einer Verurteilung mit teilweise erheblichen Folgen bedeutet.

 

Dies betrifft vor allem die nicht selten erfolgreiche Verteidigung, dass der Fahrer des Fahrzeuges nicht identifiziert werden kann, weil entweder das Lichtbild hierfür nicht reicht oder Zeugen bloß das Kennzeichen des Fahrzeuges angeben können.

 

Die eigene Aussage gegenüber den Behörden, "ja, ich bin gefahren", zerstört bereits diese Verteidigungsmöglichkeit. Und das ist aus zwei Gründen sehr ärgerlich: Erstens muss sich keiner selbst belasten. Zweitens ist nicht sicher,ob die Erklärung "ich bin gefahren,habe aber nicht bemerkt ..." tatsächlich später vom Gericht geglaubt wird.

 

Der beauftragte Rechtsanwalt nimmt hingegen zunächst immer Akteneinsicht,die nur ihm und nicht dem Beschuldigten oder Betroffenen zusteht. Erst auf Grundlage der Akte und in Kenntnis, was die Polizei bisher überhaupt weiß, wird mit dem Mandanten in Ruhe geklärt ob, und wenn ja, was gegenüber den Behörden vom Rechtsanwalt schriftlich mitgeteilt wird. So kann auch der Gefahr begegnet werden,spontan sich ungewollt zu belasten.

 

  

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